OXID Cloud
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Hotline zur Störungsmeldung
Die Hotline ist über Telefonnummer +49 (0)761 36889-250 sowie über E-Mail unter der Adresse cloudsupport(at)oxid-esales.com erreichbar.
2. Definitionen
2.1 Plattformverfügbarkeit
Die Plattformverfügbarkeit ist der prozentuale Anteil eines Zeitraums (Monat oder Jahr), in dem der OXID eShop Enterprise Edition Cloud im Auslieferungszustand nicht durch Ausfallzeit beeinträchtigt ist.
2.2 Fehler
Fehler im Sinne dieses Vertrages ist jede vom Anwender gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit der Unterstützten Software von der Dokumentation und der jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung des Vertrages abweicht und
• sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder
• Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der Unterstützten Software bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.
2.3 Ausfallzeit
Ausfallzeit ist die Zeit, in der der OXID eShop von einer Störung der Fehlerklassen 1 betroffen ist.
2.4 Reaktionszeit
Die Reaktionszeit ist die Zeitspanne innerhalb der Servicezeit vom Eingang der Supportanfrage (Ticket) bis zum ersten Kontakt durch einen Ansprechpartner von OXID eSales. Ziel ist, nach Möglichkeit die Supportanfrage während des Erstkontaktes zum Abschluss zu bringen. Dieser Kontakt erfolgt telefonisch oder per E-Mail.
2.5 Antwortzeit
Die Antwortzeit beginnt nach Ende der Reaktionszeit und enthält eine oder mehrere Lösungen für die Supportanfrage, die dann ggf. in weiteren Iterationen mit dem Anwender geprüft werden. Eine Antwort in diesem Sinne ist nicht unbedingt eine vollständige Lösung, sondern kann auch ein Workaround bzw. eine qualifizierte Aussage zur Nichtlösbarkeit der Anfrage sein.
2.6 Wiederherstellungszeit
Die Wiederherstellungszeit bezieht sich auf Störungen der Infrastruktur der OXID Cloud Plattform und beginnt nach Ende der Reaktionszeit. Sie ist der Zeitraum, innerhalb dem eine Entstörung des Fehlers stattfindet.
2.7 Servicezeiten:
Montag – Freitag (außer gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg) von 8:00–18:00 Uhr.
2.8 Fehlermeldungen außerhalb der Servicezeiten
Auch außerhalb der Servicezeiten werden Fehlermeldungen entgegen-genommen, es werden jedoch nur Störungen der Plattform bearbeitet. Betriebsrelevante Störungen sollten vorzugsweise per Telefon gemeldet werden.
2.9 Ticket
Das Ticket ist die zu nutzende Form der Berichterstattung bezüglich auftretender Fehler. Tickets werden von OXID eSales als Anwenderticket oder als Entwicklerticket unterschieden und registriert.
Tickets werden während der Servicezeiten bearbeitet, falls nichts anderes vereinbart ist.
2.10 Anwenderticket
Das Anwenderticket ist die bezüglich auftretender Anwendungsfehler der OXID Cloud Plattform oder des OXID eShop Enterprise Edition Cloud zu nutzende Form der Berichterstattung. Beispiele für Anwendungsfehler sind z.B. Probleme nach jeglichen Updates und Upgrades sowie beim Hinzufügen von neuen Modulen, Konfiguration- und Handling Probleme, etc.
2.11 Entwicklerticket
Das Entwicklerticket ist die bezüglich auftretender „Fehler“, die bei der Anpassung des OXID eShops entstehen, zu nutzende Form der Berichterstattung. Das Entwicklerticket wird von der OXID Entwicklung bearbeitet und erfordert einen höheren Zeitaufwand. Die Problemlösung erfolgt spätestens zum nächstmöglichen Release. Beispiele für Fehlermeldungen in Entwicklertickets sind Fragen zu jeglicher Art von Codeanpassungen und -änderungen, zu komplexen Änderungen an Templates oder komplexen Änderungen in der Datenbank, etc.
2.12 Fehlerklassen
Fehlerklasse Priorität 1 - Priorität ist dringend; der Betriebsablauf ist unterbrochen.
Der OXID eShop ist nicht lauffähig, Bestellungen können auf keinen Fall durchgeführt werden.
Fehlerklasse Priorität 2 - Priorität ist hoch; der Betriebsablauf ist beeinträchtigt.
Die Funktionsweise des OXID eShops ist beeinträchtigt oder es kommt zu Fehlfunktionen. Wichtige Funktionalitäten zeigen nicht die zu erwartenden Ergebnisse. Fehlfunktionen können nicht umgangen werden.
Fehlerklasse Priorität 3 - Priorität ist niedrig; der Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt.
Arbeiten mit dem OXID eShop ist möglich, wenn auch nicht durchgängig innerhalb der vereinbarten Parameter. Bedienerfreundlichkeit ist verbesserungsbedürftig. Fehlfunktionen können umgangen werden.
3. Wartungsleistungen für die OXID Cloud Plattform
3.1 Wartung und Aktualisierung der OXID Cloud Plattform
Die OXID Cloud Plattform und die darin enthaltenen Tools, z.B. für das Shop-Monitoring, werden von OXID gewartet und aktualisiert. OXID behält sich das Recht vor, diese Tools nach eigenem Ermessen auszutauschen.
3.2 Konfigurationsänderungen durch den Kunden
Die OXID Cloud bietet den Kunden die Möglichkeit, Änderungen an der Konfiguration der bereitgestellten Server / Container selbst durchzuführen (derzeit mittels Puppet). Kommt es zu Ausfällen aufgrund von solchen durch den Kunden (oder durch seine Agentur) vorgenommenen Änderungen, haftet OXID nicht für solchermaßen verschuldete Ausfälle.
4. Wartungs- und Unterstützungsleistungen für den OXID eShop Enterprise Edition Cloud
4.1 Wartung und Aktualisierung des OXID eShop
OXID eSales stellt dem Anwender ohne zusätzliche Kosten Produktaktualisierungen der Unterstützten Software in Form von Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades zur Verfügung, sobald diese von OXID eSales entwickelt und auch anderen Anwendern von OXID eSales allgemein zugänglich gemacht werden. Der Anwender ist für die rechtzeitige Installation von Upgrades und Updates selbst verantwortlich.
Auf alle Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades, die dem Anwender gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages von OXID eSales bereitgestellt werden, findet die Rechteeinräumung der Lizenzbedingungen entsprechende Anwendung. Für Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades gilt die Leistungsbeschreibung der Unterstützen Software und ergänzend die Bestimmungen in den Lizenzbedingungen.
4.2 Support
OXID eSales erbringt folgende Leistungen:
• Unterstützung bei reproduzierbar unerwartetem Verhalten des OXID eShops
• Hilfe bei der Anwendung und Konfiguration von OXID eShop betreffend der Shopoberfläche sowie der Administrationsoberfläche
• Unterstützung des Anwenders bei der Modifikation von Templates, betreffend HTML und Smarty
• Beantwortung von Fragen in Bezug auf die Erstellung von eigenen Erweiterungen der Basisfunktionalität
OXID eSales unternimmt die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der Unterstützten Software durch kompetentes Personal und gemäß anerkannten Industriestandards. Soweit in den SLA keine abweichenden Festlegungen getroffen wurden, steht OXID eSales für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernimmt insoweit auch keine Garantie.
Falls eine aufgetretene Störung weder von OXID eSales noch vom Anwender reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
4.3 Ergänzungen
Sollte der gemeldete Fehler auf eine dem OXID eSales Support nicht im Vorfeld durch den Anwender kommunizierte Änderung/Erweiterung an der Software zurückzuführen sein, so behält sich OXID eSales das Recht auf Abrechnung der anfallenden Arbeitszeit nach den jeweils aktuellen Arbeitsstundensätzen vor.
4.4 Installationsunterstützung
OXID eSales unterstützt den Anwender bei Inbetriebnahme der Unterstützten Software, Installation von Hotfixes, Patches, Updates und Upgrades. Vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind allgemeine Schulungsmaßnahmen.
4.5 Informationen
• Der Anwender erhält Zugriff auf die FAQ (häufig gestellte Fragen)
• E-Mail-Newsletter informieren über Neuigkeiten rund um OXID eShop
OXID eSales stellt dem Anwender regelmäßig aktuelle Produktinformationen für die Unterstützte Software zur Verfügung.
4.6 Optionale Leistungen
Als optionale Leistungen bietet OXID eSales verkürzte Reaktions- und Antwortzeiten bzw. verlängerten Telefonsupport an. Bei Inanspruchnahme dieser Leistungen gelten die verkürzten Reaktions- und Antwortzeiten bzw. verlängerter Telefonsupport. Ebenso bietet OXID mit dem Support Account Management Service optional einen persönlichen Ansprechpartner (Support Account Manager) für den OXID eShop Enterprise Edition Cloud an. Der Support Account Manager verwaltet alle relevanten Kundeninformationen, überwacht und bearbeitet alle Kundenanfragen. Er ist innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 – 18:00 Uhr) im OXID Support erreichbar. Der Leistungsumfang und das Kontingent des Support Account Managers können individuell vereinbart werden. Optionale Leistungen werden zusätzlich vergütet.
4.7 Ausnahmen und Einschränkungen für Wartungs- und Unterstützungsleistungen
OXID eSales ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen
• für Unterstützte Software, die der Anwender nicht ordnungsgemäß erworben und/oder bei OXID eSales nicht registriert hat;
• für Unterstützte Software die nicht dem aktuellsten Releasestand oder dessen Vorgängerversion mit dem letzten Patch entspricht;
• für die Aktualisierung von anwenderspezifischen Anpassungen, Änderungen und Erweiterungen der Unterstützten Software, die ggf. nach einem Upgrade oder Update erforderlich werden;
• bei Fehlern, die auf unzulässige Änderungen oder Anpassungen der Unterstützten Software beruhen;
• für andere – von OXID eSales hergestellte Software oder Fremdsoftware – als die Unterstützte Software;
• bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Unterstützten Software oder Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation vorgenommen wird;
• bei jeglichen Hardwaredefekten außerhalb der OXID Cloud;
• bei Fehlern, die auf Softwareprodukten oder Systemen anderer Hersteller beruhen, die der Anwender mit der Unterstützten Software verbunden hat;
• bei Nutzung der Unterstützten Software auf anderen als den in ihrer Dokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
• in Form von Vor-Ort-Einsätzen von OXID eSales Mitarbeitern.
OXID eSales ist berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und sie dem Anwender zusätzlich zur Vergütung aus dem Cloud-Vertrag - entsprechend den jeweils aktuellen Arbeitsstundensätzen - in Rechnung zu stellen. OXID eSales weist den Anwender auf diese Vergütungspflicht hin, sobald OXID eSales bekannt wird, dass eine vom Anwender beauftragte Leistung unter diese Ziffer 4.7 fällt. Der Anwender kann dann entscheiden, ob er eine weitere Leistungserbringung durch OXID eSales wünscht.
5. Vergütung
5.1 Dienstleistungssätze
Für zusätzliche Leistungen (insbesondere in den Fällen von Ziff. 4.7) gelten die bei Beauftragung jeweils aktuellen Arbeitsstundensätze (Stundensatz für Support & Services derzeit 160,- €) oder – soweit für den Anwender günstiger – Arbeitstagessätze (Tagessatz für Support und Services derzeit 960,- €) von OXID eSales. Die Arbeiten werden aus den Räumen der OXID eSales AG oder ihrer Subunternehmer erbracht.
Die jeweils aktuellen Arbeitsstunden sowie Tagessätze gelten für die Arbeitszeit von Montag bis Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr. OXID eSales behält sich das Recht vor, im Falle einer Erhöhung der eigenen Arbeitskosten die Arbeitsstundensätze und Tagessätze entsprechend zu erhöhen.
Erfolgt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Anwenders außerhalb der Arbeitszeit Montag – Freitag, 9:00 – 18:00 Uhr gelten die nachfolgenden Zuschlagsfaktoren:
Zeitraum | 9:00 – 18:00 Uhr | 6:00 – 9:00 und 18:00 -22:00 Uhr | 22:00 – 6:00 Uhr |
Montag – Freitag | Standard | 1,3 | 1,5 |
Samstag | 1,5 | 1,7 | 2,0 |
Sonntag, Feiertag | 2,5 | 2,5 | 2,5 |
6. Einschränkung der Ausfallzeit
Zeiträume, in denen aufgrund nachfolgender Ereignisse bzw. Umstände eine Störung auftritt, gelten grundsätzlich nicht als Ausfallzeit:
• Der Kunde hat eine Störung gemeldet, obwohl keine Störung vorlag.
• Eine vom Kunden beauftragte oder von ihm selbst vorgenommene und nicht durch OXID oder deren Subunternehmer geprüfte bzw. genehmigte Änderung hat zum Ausfall der Plattform geführt
• Zeiträume, in denen planmäßig vorher angekündigte Wartungsarbeiten durchgeführt werden,
• eine Störung, die nicht auf die durch OXID oder deren Subunternehmer bereitgestellte Dienstleistung zurückzuführen ist.
• eine Störung, die auf das allgemeine Betriebsrisiko einer Internetanbindung zurückzuführen ist, zum Beispiel Beeinträchtigungen durch DDoS-Angriffe.
• Veränderungen durch OXID oder deren Subunternehmner im Auftrag des Kunden an den betriebenen Geräten, Anschlüssen, Netzwerkplänen,
• Applikationen die nicht von OXID oder deren Subunternehmern durchgeführt wurden und somit nicht in Ihrem Einflussbereich liegen (z.B. Routing im Internet).
7. Mitwirkungspflichten; Verantwortlichkeiten des Anwenders
Der Anwender ist verpflichtet, alle für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen.
7.1 Fehlermeldung
Fehler sind vom Auftraggeber in nachvollziehbarer und reproduzierbarer Form zu melden. Der Anwender wird bei einer Fehlermeldung OXID eSales unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle, Beispielsausgaben und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
7.2 Schulungen und Weiterbildung
Der Anwender ist verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Produktschulungen teilzunehmen, oder sich auf andere Weise das notwendige Wissen zum Einsatz und Betrieb der Unterstützten Software anzueignen.
7.3 Remote Access
OXID eSales behält sich das Recht vor, auf das System des Kunden zuzugreifen. Dies kann z.B. zur Abrechnung der Verträge geschehen, aber auch um Unterstützungsleistungen durchzuführen und Optimierungen vorzuschlagen .
7.4 Technische Ansprechpartner
Wenn nicht anders vereinbart, kann der Anwender maximal zwei technische Ansprechpartner benennen, die auf Seiten des Anwenders für die Lösung von Nutzerproblemen verantwortlich sind. Nur diese benannten technischen Ansprechpartner sind berechtigt, OXID eSales im Hinblick auf die Erbringung von Wartungs- und Unterstützungsleistungen zu kontaktieren. Sofern kein technischer Ansprechpartner angegeben ist, wird automatisch der Unterzeichner auf Seiten des Anwenders zum alleinigen Ansprechpartner für Wartungs- und Unterstützungs-leistungen.
7.5 Aussetzung der SLA
Sofern die Mitwirkungspflichten nach dieser Ziff. 7 verletzt werden, ist OXID eSales berechtigt, die Service Level für den Zeitraum auszusetzen, in dem der Anwender seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
8. Rechtsbehelfe bei Nichteinhalten der Service Level
Bei Verletzung der vereinbarten Service Level gelten abschließend die folgenden Sanktionen:
Bei Überschreiten des Service Level ist OXID eSales zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
Für den OXID eShop:
• Reaktionszeit: pro volle Stunde des Überschreitens 5% der monatlichen Gebühr
• Antwortzeit: pro volle Stunde des Überschreitens 3% der monatlichen Gebühr
Für die OXID Cloud Plattform:
• Verfügbarkeit: pro vollen Prozentpunkt Unterschreitung der Verfügbarkeit 3% der monatlichen Gebühr
• Reaktionszeit: pro volle Stunde des Überschreitens 3% der monatlichen Gebühr
Die Summe der Pönale pro Monat ist gedeckelt auf 10% der monatlichen Vergütung aus diesem Vertrag bzw. bezogen auf das Vertragsjahr auf 7% der gesamten Jahresvergütung aus diesem Vertrag.
Der Anwender ist verpflichtet, die Versäumniszeit festzuhalten und diese bis Mitte des Folgemonats an OXID eSales schriftlich mitzuteilen. Nach Überprüfung und Bestätigung der Versäumniszeit erhält der Anwender eine Gutschrift.
9. Kündigung aus wichtigem Grund
Von der Kündigungsregelung des Cloud-Vertrags unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. OXID eSales ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Anwender mit der Entrichtung der fälligen Vergütungen in Höhe eines Betrags von zwei Monatsvergütungen in Verzug gekommen ist und ihm erfolglos eine letzte Frist zur Zahlung gesetzt wurde.
Schadensersatzansprüche von OXID eSales bleiben vorbehalten.
10. Rechte Dritter
10.1 Verletzung von Rechten Dritter
Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Unterstützten Software sowie deren Updates und Upgrades Rechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung Ansprüche gegen den Anwender, so wird OXID eSales nach ihrer Wahl auf eigene Kosten entweder
• dem Anwender das Recht zur Nutzung der Software verschaffen oder
• die Software so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstößt und mindestens die vertraglichen bedungenen Eigenschaften aufweist.
10.2 Freistellung; Schadenersatz
Beruht die Forderung des Dritten nicht auf Änderungen der Software durch den Anwender oder der Kombination der Software mit einer nicht von OXID eSales gelieferten Software, so wird OXID eSales nach eigener Wahl den Anwender verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen Forderung ergeben und gegen den Anwender geltend gemacht werden, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus Ziff. 11 freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Verletzung von Rechten Dritter nicht von OXID eSales zu vertreten ist.
10.3 Verfahren
Falls Dritte Schutzrechte gegen den Anwender geltend machen, unterrichtet er OXID eSales hiervon unverzüglich schriftlich. Der Anwender ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern OXID eSales dem Anwender mitteilt, dass sie sich gegen den Anspruch nicht verteidigen wird.
10.4 Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter beträgt 12 Monate ab Lieferung der Unterstützten Software bzw. des Upgrades oder Updates.
11. Haftung
OXID eSales haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
11.1 Unbeschränkte Haftung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet OXID eSales unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Wesentliche Vertragspflichten
Für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten haftet OXID eSales nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht. Soweit sich aus Ziff. 11.1 nichts anderes ergibt, haftet OXID eSales allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Beschränkte Haftung
Im Übrigen ist in den in Ziff. 11.2 genannten Fällen die Haftung von OXID eSales auf den Betrag beschränkt, welcher 50 % der vereinbarten Vergütung pro Vertragsjahr unter diesem Vertrag entspricht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung, wobei OXID eSales nur haftet, wenn und soweit der Anwender durch regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien sichergestellt hat, dass diese Da¬ten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehalte¬nen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
11.4 Verjährung
Nach dieser Ziff. 11 bestehende Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Umfang
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, diesen Vertrag und die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegen¬ständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.
12.2 Abgrenzungen
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
• nachweislich die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
• bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
• bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.
12.3 Vorbehalt der Rechteeinräumung
Durch diese Ziff. 12 oder durch die gegenseitige Mitteilung von Informationen, gleichgültig, ob hierfür Schutzrechte bestehen oder nicht, werden keine Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstigen Rechte eingeräumt.
12.4 Offenlegungspflichten
Das Offenlegungsverbot gemäß vorstehender Ziff. 12.1 gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden.
12.5 Dauer der Vertraulichkeitsbindung
Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 3 Jahren fort. Hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.
12.6 Vertraulichkeit der Kontaktdaten des OXID eSales Supports
Die Wartungs- und Unterstützungsleistungen sind nur für den Anwender und die von ihm lizenzierte Unterstützte Software bestimmt. Der Anwender darf diese Leistungen weder an Dritte weitergeben, noch Dritten zugänglich machen. Der Anwender verpflichtet sich, die Kontaktdaten des OXID eSales Supports wirksam gegen unberechtigten Zugriff oder unberechtigte Übermittlung zu sichern. Diese Kontaktdaten dürfen nur den technischen Ansprechpartnern des Anwenders zugänglich gemacht werden.
12.7 Zugriffsberechtigungen für Mitarbeiter des Auftragnehmers oder dessen Subunternehmern
OXID eSales darf Zugriffsberechtigungen für die ihr zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Die OXID eSales AG stellt sicher, dass auch die Mitarbeiter ihrer Subunternehmer zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Sollte einer dieser Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.
12.8 Vorbehalt datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Die Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben unberührt.