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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der OXID eSales AG (nachstehend OXID eSales)
Stand: 29.05.2008
§ 1 Anwendungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von OXID eSales abgegebenen Angebote und mit OXID eSales geschlossenen Verträge. Die AGB des Kunden sind in ihrer Gänze nicht anwendbar. .
- Die vorliegenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht
- Ein Vertrag kommt zustande aufgrund einer Bestellung (Abgabe eines Angebots zum Kauf) des Kunden einerseits und Ausführung der Bestellung oder schriftliche Annahme des Angebots durch OXID eSales andererseits.
- Gegenüber den Beschreibungen und Angaben aus unserem Angebot, aus Prospekten und Katalogen behalten wir uns technisch bedingte Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zugemutet werden können. Macht OXID eSales von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf OXID eSales die zu erbringenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die jeweils im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Listenpreise von OXID eSales.
- Alle Preise verstehen sich ab dem Sitz von OXID eSales, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung, Versand und Versicherung sind im Preis nicht enthalten.
- Sofern die Zahlungsweise nicht individuell vereinbart ist liefert OXID eSales nach eigener Wahl gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Rechnung. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber OXID eSales mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von OXID eSales schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Softwareprodukte
- Der Kunde hat in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sich die bestellte Software von dem von ihm vorgesehen Verwendungszweck eignet und seinen speziellen Erfordernissen entspricht.
- Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Abständen eine vollständige Datensicherung vorzunehmen, um im Falle einer Störung den Schaden durch Datenverslust so gering wie möglich zu halten.
§ 5 Nutzungsrechte
- Bei der Lieferung von Software und Daten räumt OXID eSales dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Software nach Maßgabe der OXID eShop Lizenzbedingungen Kunden zu nutzen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Software und zur Übertragung der ihm erteilten Lizenz auf einen Dritten berechtigt, wenn er sicherstellt, dass der Dritte die Lizenzbedingungen von OXID eSales akzeptiert. Wird die Software an den Kunden zum Zwecke des Weitervertriebs verkauft, erhält der Kunde ein entsprechend erweitertes Nutzungsrecht nach Maßgabe des mit ihm geschlossenen Partner- oder Vertriebsvertrages.
§ 6 Gewährleistung
- Ist ein von OXID eSales geliefertes Produkt mangelhaft, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen kann. OXID eSales wird den Mangel nach eigener Wahl ausbessern, das fehlerhafte Produkt ersetzen oder Ausweichlösungen entwickeln. Software-Mängel werden durch Übergabe und Installation einer neuen Programmversion beseitigt. Schlägt die Nachbesserung durch OXID eSales fehl, hat der Kunde das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen und daneben Schadensersatz statt Erfüllung geltend zu machen. Beruht der Mangel auf einem Fremderzeugnis, ist OXID eSales berechtigt, seine Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In diesem Fall kann OXID eSales wegen des Mangels erst in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde die abgetretenen Ansprüche gegen der Vorlieferanten gerichtlich geltend gemacht hat.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde von OXID eSales gelieferte Software unsachgemäß ändert oder erweitert oder solche Änderungen oder Erweiterungen durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich oder mit ursächlich ist.
- Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die der Kunde zu vertreten hat.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung durch OXID eSales.
§ 7 Haftung, Freistellung
- OXID eSales haftet für eine schuldhafte Verletzung seiner wesentlichen Vertragspflichten durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit weder ein vorsätzliches noch ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, ist die Haftung auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks nicht von wesentlicher Bedeutung ist, beschränkt sich die Haftung von OXID eSales auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen OXID eSales ausgeschlossen. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- Der Kunde verpflichtet sich, OXID eSales im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden beruhen, insbesondere auf Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Alle vertragsgegenständlichen Leistungen bleiben im Eigentum von OXID eSales bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch für Software, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt wird, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt die vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechen.
- Der Kunde ist zur Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde OXID eSales unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der gelieferten Waren aufgewendet werden müssen.
- Sofern mit dem Kunden ein entsprechend erweitertes Nutzungsrecht vereinbart wurde, ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an OXID eSales ab. OXID eSales ermächtigt den Kunden widerruflich, die an OXID eSales abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von OXID eSales hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und OXID eSales die für die Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
- Übersteigt der Wert der OXID eSales nach den vorstehenden Bestimmungen zugestehenden Sicherheiten die Ansprüche von OXID eSales um mehr als 10%, ist OXID eSales hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
§ 9 Installation, Schulung und Beratung
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Mitarbeiter in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
- OXID eSales ist bereit, aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit dem Kunden und gegen separate Berechnung auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der gelieferten Software zu erbringen. Einzelheiten über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen, den dafür vorgesehenen Zeitplan und die Vergütung werden gegebenenfalls in einem besonderen Vertrag festgelegt.
§ 10 Sonstiges
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Informationen über die Geschäftsbeziehung mit OXID eSales gespeichert und im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen und Sublieferanten von OXID eSales zu ihren Banken zur Abrechnung weitergegeben werden.
- Die Vertragsbeziehung zwischen OXID eSales und dem Kunden unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist nicht anwendbar.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau. OXID eSales ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
- Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine wirtschaftlich angemessene Regelung zu vereinbaren, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden.





